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Druckgeräte für Grossbritannien: CE oder UKCA?

Druckgeräte können in Grossbritannien grundsätzlich weiterhin mit CE- oder UKCA-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Diese Wahlmöglichkeit gilt für England, Schottland und Wales. Entscheidend sind die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen des jeweiligen Projekts.
Die CE-Kennzeichnung wird weiterhin anerkannt. Die entsprechende gesetzliche Regelung trat für Druckgeräte am 1. Oktober 2024 in Kraft. Frühere Ankündigungen einer verpflichtenden Umstellung auf UKCA sind damit überholt.

CE oder UKCA: Welche Konformitätswege bestehen?

Für das Inverkehrbringen von Druckgeräten in Grossbritannien stehen grundsätzlich zwei Konformitätswege zur Verfügung.

CE-Kennzeichnung nach europäischen Anforderungen

Die Konformitätsbewertung erfolgt nach den anerkannten EU-Anforderungen, insbesondere nach der europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Ist eine unabhängige Konformitätsbewertungsstelle erforderlich, kann eine in der EU anerkannte Benannte Stelle beigezogen werden.

UKCA-Kennzeichnung nach britischen Anforderungen

Die Konformitätsbewertung erfolgt nach den britischen Pressure Equipment (Safety) Regulations 2016, S.I. 2016/1105. Abhängig vom anzuwendenden Konformitätsbewertungsverfahren kann die Beteiligung eines britischen UK Approved Body erforderlich sein.

Welcher Weg passt zu Ihrem Projekt?

Die Entscheidung zwischen CE und UKCA ist projektspezifisch zu treffen. Berücksichtigen Sie insbesondere:

  • den vorgesehenen Zielmarkt;
  • die vertraglichen Anforderungen Ihrer Kundinnen und Kunden;
  • die technischen Spezifikationen;
  • das gewählte Konformitätsbewertungsverfahren.

Für neue Projekte empfiehlt es sich, zunächst zu prüfen, ob die weiterhin anerkannte CE-Kennzeichnung die gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen des vorgesehenen Marktes erfüllt.

Welche Normen gelten für CE und UKCA?

Für den CE-Konformitätsweg können die einschlägigen harmonisierten europäischen Normen verwendet werden. Die CE-Kennzeichnung wird in Grossbritannien für Druckgeräte weiterhin anerkannt.

Für den UKCA-Konformitätsweg veröffentlicht die britische Regierung jedoch eigene Listen sogenannter designated standards. Nur die Anwendung dieser designated standards begründet eine gesetzliche Konformitätsvermutung hinsichtlich der britischen Produktvorschriften.

Wird ein Produkt mit CE-Kennzeichnung auf dem Markt in Grossbritannien bereitgestellt und stützt sich der Hersteller auf harmonisierte europäische Normen, führt dies nicht automatisch zu einer Konformitätsvermutung nach den britischen Produktvorschriften. Die gesetzliche Konformitätsvermutung nach britischem Recht besteht nur für UKCA-gekennzeichnete Produkte, die den einschlägigen designated standards entsprechen.

Die Anwendung von designated standards ist dennoch grundsätzlich freiwillig. Andere technische Lösungen sind möglich, sofern ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen nachgewiesen und dokumentiert wird.

Unabhängig vom gewählten Konformitätsweg bleibt die Verantwortung für die Erfüllung sämtlicher anwendbarer Anforderungen beim Hersteller. Er muss die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nachweisen und entsprechend dokumentieren.

EN 13445 als Beispiel eines designated standards

Die Normenreihe EN 13445 für unbefeuerte Druckbehälter ist ein Beispiel für eine Norm, die in den britischen Listen der designated standards aufgeführt sein kann. Ob und in welcher Form sie für den UKCA-Konformitätsweg herangezogen werden kann, hängt jedoch vom jeweiligen Normteil und der konkreten Ausgabe ab.

Prüfen Sie daher anhand der aktuellen offiziellen Liste, welche Ausgabe des jeweiligen Normteils aufgeführt ist und welche Einschränkungen gelten. Die britische Regierung veröffentlicht und aktualisiert die designated standards für Druckgeräte regelmässig. Die konsolidierte Normenliste wurde zuletzt am 18. März 2026 aktualisiert.

Was gilt für Nordirland?

Die Wahlmöglichkeit zwischen CE und UKCA betrifft Grossbritannien, also England, Schottland und Wales.
Für Nordirland gelten aufgrund des Windsor Framework eigene Regelungen. Dort kommen grundsätzlich folgende Kennzeichnungen zur Anwendung:

  • CE-Kennzeichnung;
  • kombinierte CE- und UKNI-Kennzeichnung, wenn eine britische Konformitätsbewertungsstelle beteiligt ist.

Swiss Safety Center begleitet Ihr Projekt

Swiss Safety Center führt Konformitätsbewertungen von Druckgeräten nach der europäischen Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU durch. Darüber hinaus unterstützen wir Herstellerunternehmen bei der Klärung, welcher Kennzeichnungs- und Konformitätsweg für das jeweilige Projekt geeignet ist.

Durch die fortgesetzte Anerkennung der CE-Kennzeichnung können Druckgeräte für Grossbritannien unter den jeweils anwendbaren Voraussetzungen weiterhin über den europäischen CE-Konformitätsweg bewertet werden.
Ist aufgrund vertraglicher Vorgaben oder einer projektspezifischen Entscheidung ausdrücklich eine UKCA-Kennzeichnung erforderlich, muss frühzeitig geklärt werden, welche britische Konformitätsbewertungsstelle beigezogen werden kann.

Zusammenarbeit mit Zurich Engineering beendet

Die bisherige Zusammenarbeit zwischen Swiss Safety Center und Zurich Engineering wurde beendet. Swiss Safety Center bietet deshalb derzeit keine gemeinsame UKCA-Konformitätsbewertung mit Zurich Engineering mehr an. Für neue Projekte empfehlen wir, zunächst zu prüfen, ob die weiterhin anerkannte CE-Kennzeichnung den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen des vorgesehenen Marktes genügt.

Sie planen ein Druckgeräteprojekt für Grossbritannien? Kontaktieren Sie uns, um den geeigneten Kennzeichnungs- und Konformitätsweg zu klären.

 

Weiterführende offizielle Informationen

FAQs

Q1: Wird die CE-Kennzeichnung für Druckgeräte in Grossbritannien weiterhin anerkannt?

Ja. Druckgeräte können in England, Schottland und Wales grundsätzlich weiterhin mit CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden. Voraussetzung ist, dass die anwendbaren Anforderungen erfüllt sind. Die gesetzliche Regelung zur fortgesetzten CE-Anerkennung trat am 1. Oktober 2024 in Kraft. Alternativ bleibt die UKCA-Kennzeichnung möglich.

Q2: Gibt es eine Frist, ab der UKCA für Druckgeräte verpflichtend wird?

Derzeit besteht keine allgemeine Umstellungsfrist. Die CE-Anerkennung für Druckgeräte wurde in Grossbritannien auf unbestimmte Zeit verlängert. Frühere Angaben zu einer verpflichtenden Umstellung auf UKCA ab 2025 sind überholt. Vertragliche Vorgaben können dennoch eine UKCA-Kennzeichnung verlangen.

Q3: Was unterscheidet den CE- vom UKCA-Konformitätsweg?

Beim CE-Konformitätsweg erfolgt die Bewertung nach den anerkannten EU-Anforderungen, insbesondere der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU. Der UKCA-Konformitätsweg richtet sich nach den britischen Pressure Equipment (Safety) Regulations 2016.
Ergänzend besteht ein Fast-Track-UKCA-Verfahren: Unter den dafür geltenden Voraussetzungen können erfüllte EU-Anforderungen und Konformitätsbewertungsverfahren für die UKCA-Kennzeichnung genutzt werden. Welche Route geeignet ist, muss projektspezifisch geprüft werden.

Q4: Ist für die UKCA-Kennzeichnung immer ein britischer UK Approved Body erforderlich?

Nein. Entscheidend sind die Druckgerätekategorie und das gewählte Verfahren. Bei Kategorie I ist grundsätzlich eine Konformitätserklärung in Eigenverantwortung möglich. Für andere Verfahren kann ein UK Approved Body erforderlich sein. Zudem können im Fast-Track-Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen Bewertungen einer EU-Benannten Stelle berücksichtigt werden.

Q5: Welche Unterlagen werden für Druckgeräte in Grossbritannien benötigt?

Für kennzeichnungspflichtige Druckgeräte sind insbesondere die technische Dokumentation und die zur Kennzeichnung passende EU- beziehungsweise UK-Konformitätserklärung erforderlich. Betriebsanleitungen und Sicherheitsinformationen müssen in verständlichem Englisch vorliegen. Die Konformitätserklärung und die relevanten technischen Unterlagen sind zehn Jahre aufzubewahren.

Q6: Darf ein Druckgerät sowohl CE als auch UKCA tragen?

Ja, sofern die Anforderungen beider Kennzeichnungen erfüllt sind. Eine Doppelkennzeichnung ist möglich, wenn die entsprechenden Konformitätsverfahren vor dem Inverkehrbringen abgeschlossen wurden. Die Möglichkeiten des Fast-Track-Verfahrens sind dabei zu berücksichtigen. Das blosse Anbringen eines zusätzlichen Zeichens genügt nicht.

Q7: Sind designated standards für Druckgeräte verbindlich?

Ihre Anwendung ist grundsätzlich freiwillig. Designated standards sind von der britischen Regierung anerkannte Normen. Sie begründen eine Konformitätsvermutung für die gesetzlichen Anforderungen, die sie abdecken.
Andere technische Lösungen sind möglich, sofern die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nachgewiesen und dokumentiert wird. Auch bei Anwendung einer Norm bleibt das Herstellerunternehmen für die Erfüllung sämtlicher anwendbarer Anforderungen verantwortlich.

Q8: Kann die Normenreihe EN 13445 für die UKCA-Kennzeichnung verwendet werden?

Das muss für den jeweiligen Normteil und die konkrete Ausgabe geprüft werden. Eine pauschale Aussage zur gesamten Normenreihe EN 13445 für unbefeuerte Druckbehälter ist nicht möglich. Massgebend sind die Einträge und allfälligen Einschränkungen in der offiziellen Liste der designated standards für Druckgeräte.
Die konsolidierte Normenliste wurde am 18. März 2026 aktualisiert. Für ein Projekt sollte stets die aktuell veröffentlichte Fassung herangezogen werden.

Q9: Gelten für Nordirland dieselben Kennzeichnungen wie für Grossbritannien?

Nein. Für Nordirland gelten eigene Regelungen. Bei einer erforderlichen Bewertung durch eine EU-anerkannte Benannte Stelle wird die CE-Kennzeichnung verwendet. Wird dafür eine britische, für Nordirland zuständige Benannte Stelle beigezogen, ist die Kombination CE und UKNI erforderlich.
Mit CE und UKNI gekennzeichnete Produkte dürfen auf dieser Grundlage nicht im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht werden.

Q10: 10. Wie unterstützt Swiss Safety Center bei Druckgeräteprojekten für Grossbritannien?

Swiss Safety Center unterstützt Herstellerunternehmen bei der Konformitätsbewertung nach der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU und bei der Beurteilung des geeigneten Kennzeichnungs- und Konformitätswegs.
Eine UKCA-Konformitätsbewertung wird derzeit nicht mehr angeboten. Bei ausdrücklich geforderter UKCA-Kennzeichnung sollte frühzeitig geklärt werden, welche Konformitätsbewertungsstelle für das gewählte Verfahren beigezogen werden kann.