UKCA Kennzeichnung (UKAS)
Wie Sie bereits wissen, verliert mit dem Austritt Grossbritanniens aus der Europäischen Union in UK die CE-Kennzeichnung nach einer Fristverlängerung nun Ende 2022 definitiv ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Produkte, die ab diesem Datum auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden, mit dem UKCA-Zeichen gekennzeichnet werden.
Kontakt
Robert Hannemann
Leiter Conformity Services
Telefon: +41 44 877 62 73
E-Mail: robert.hannemann@safetycenter.ch
Kontakt
Pius Odin
Sachverständiger Druckgeräte und Schweisstechnik
Telefon: +41 44 877 61 65
E-Mail: pius.odin@safetycenter.ch
Konformität Druckgeräte CE 1253 nach UKCA Zeichen
Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass die Swiss Safety Center AG eine Partnerschaft mit der UK-anerkannten Stelle (UKAS Approved Body) Zurich Engineering Ltd, einer Tochtergesellschaft der Zürich Versicherungsgesellschaft AG, abschliessen konnte. Dies bedeutet konkret: Wir können Sie und alle unsere Kunden auch nach dieser Umstellung für die Konformitätsbewertung der Druckgeräte auf dem europäischen Markt im Sinne der Pressure Equipment Directive 2014/68/EU sowie auf dem britischen Markt im Sinne der Pressure Equipment Safety Regulations (2016) aus einer Hand weiter höchst qualitativ betreuen.

FAQs
A1: Wenn Sie ein einzelnes, vollständig hergestelltes Produkt im EWR oder im Vereinigten Königreich (entweder in Nordirland oder Großbritannien) vor dem 1. Januar 2023 in Verkehr gebracht haben, müssen Sie nichts Neues tun. Diese einzelnen Waren können weiterhin auf beiden Märkten zirkulieren, bis sie den Endverbraucher erreichen, und müssen die ab 1. Januar 2021 in Kraft tretenden Änderungen nicht berücksichtigen. (Quelle: Pressure Equipment Safety Regulations 2016: Guidance GB)
Für das "Inverkehrbringen" ab dem 01.01.2023 ist eine UKCA-Kennzeichnung verpflichtend. In Nordirland können Produkte mit CE-Kennzeichnung auch nach dem 31.12.2022 weiter in Verkehr gebracht werden. Eine Doppelkennzeichnung mit UK(NI) CE ist möglich. Für weitere Informationen über die geltenden Richtlinien für Nordirland nutzen Sie bitte diesen Link.
A2: Eine vollständig hergestellte Ware wird "in Verkehr gebracht", wenn es eine schriftliche oder mündliche Vereinbarung (oder Angebot einer Vereinbarung) zur Übertragung des Eigentums, des Besitzes oder anderer Rechte an dem Produkt hat. Dies erfordert keine physische Übergabe der Ware. Den Nachweis des Inverkehrbringens können Sie in der Regel anhand jedes einschlägigen Dokuments erbringen, die üblicherweise im Geschäftsverkehr verwendet werden, einschließlich:
- Kaufverträge über Waren, die bereits hergestellt worden sind und die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen;
- Rechnungen; und
- Dokumente über den Versand von Waren für den Vertrieb.
(Quelle: Pressure Equipment Safety Regulations 2016: Guidance GB)
A3: Das Vereinigte Königreich wird CE-gekennzeichnete Druckgeräte zulassen, die entweder selbst als konform deklariert wurden (sofern zulässig) oder deren Konformität durch eine von der EU anerkannte Konformitätsbewertungsstelle nachgewiesen wurde, die bis zum 31. Dezember 2022 auf den britischen Markt in Verkehr gebracht werden.
Druckgeräte, die bis zum 31. Dezember 2022 rechtmäßig mit einer CE-Kennzeichnung in Verkehr gebracht werden, können auch nach diesem Datum weiterhin auf dem britischen Markt verkehren.
(Quelle: Pressure Equipment Safety Regulations 2016: Guidance GB)
A4: Wurde ein Druckgerät und die Baugruppe von einer benannten Stelle der EU (Nando Datenbank, Notified and Designated Organisations) bewertet, müssen die Hersteller weiterhin die CE-Kennzeichnung für Druckgeräte und Baugruppen verwenden und können diese Produkte bis zum 31. Dezember 2022 auf dem britischen Markt in Verkehr bringen.
(Quelle: Pressure Equipment Safety Regulations 2016: Guidance GB)
A5: Eine Baugruppe, die in Verkehr vor dem 31.12.2022 gebracht wird, kann CE-gekennzeichnete Komponente haben. Wird die gesamte Baugruppe in UK endmontiert, so wird die Baugruppe mit einer UKCA-kennzeichnung zugelassen; die einzelnen Komponenten können ihre CE-Kennzeichnung beibehalten
A6: Hersteller und Importeure sind die einzigen "Wirtschaftsbeteiligte", die Waren auf den Markt bringen. Wenn ein Hersteller oder ein Importeur eine Ware zum ersten Mal an einen Händler oder Endverbraucher in Grossbritannien liefert, gilt die Ware als "in den Verkehr gebracht". Jeder nachfolgende Vorgang, z. B. die Lieferung von Händler zu Händler oder von einem Händler an einen Endverbraucher, wird als "Bereitstellen" ("making available) definiert. Wenn eine Ware später "bereitgestellt" wird, muss sie die rechtlichen Anforderungen erfüllen, die zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens galten. (Quelle: UKCA Implementation Guidance, V 1.0, Nov'21)
A7: Hersteller können durch einen schriftlichen Auftrag Bevollmächtigte ernennen, die bestimmte Aufgaben in ihrem Namen wahrnehmen. Bevollmächtigte Vertreter für den britischen Markt können ihren Sitz in Großbritannien oder Nordirland haben. Nach dem 1. Januar 2021 dürfen sie nicht außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässig sein. Ein Hersteller kann nur einen im Vereinigten Königreich ansässigen Bevollmächtigten, gemäß den Verordnungen von 2016, wie sie in Grossbritannien gelten, bevollmächtigen. (Quelle: Pressure Equipment Safety Regulations 2016: Guidance GB)
Die Swiss Safety Center AG kann Ihnen Dank der Partnerschaft mit dem UKAS approved body Zurich Engineering die notwendigen Dienstleistungen für die Konformitätsbewertung und das Inverkehrbringen aus einer Hand anbieten (EU/CE und UKCA).
A8: Die Anerkennung von Prüferzertifikaten ist noch nicht geregelt. Das Swiss Safety Center ist im engen Kontakt mit der SGZP (Schweizerische Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfungen); diese ist wiederum im engen Kontakt mit BINDT (British Institute for NDT). Verhandlungen werden geführt, um eine für alle Beteiligten passende Lösung zu finden. Wir werden weiter informieren, sobald die endgültige Lösung identifiziert und abgesegnet worden ist. Kontakt bei der SGZP: office@sgzp.ch (www.sgzp.ch).
(Quelle: Diskussion mit dem SGZP Sekretariat)
A9: Dieser Punkt ist auch noch nicht geregelt. Unser Partner ist im engen Kontakt mit der UKAS und mit BEIS (Departement for Business, Energy & Industrial Strategy). Wir werden weiter informieren, sobald dieser Punkt geklärt ist.
A10: Werkstoffe im Bereich der Druckgeräte sollen von einer UKAS anerkannten Stelle geprüft und genehmigt werden. Es gibt Bestrebungen in Grossbritannien, um das Anerkennungsprozedere zu vereinfachen. Wir sind im engen Kontakt mit unserem Partner, der wiederum im engen Austausch mit der UKAS steht. Wir werden weiter informieren, sobald dieser Punkt geklärt ist.