Bescheinigung und Konformität
Für Spielgerätehersteller führen wir als unabhängiges und akkreditiertes Prüfinstitut Bescheinigungen für Spielplatzgeräte nach den spezifischen Teilen der SN EN 1176 durch. Für diesen Zweck prüfen wir die von Ihnen entwickelten oder importierten Spielplatzgeräte auf die Übereinstimmung mit den relevanten Normen. Mit unserem Label als akkreditierte Prüfstelle für Spielplatzgeräte nach SN EN 1176 bescheinigen wir Ihnen diese Übereinstimmung, was wiederum für Ihre Kunden einen Mehrwert bedeutet.
Inhaltsverzeichnis
Kontakt
Samuel Hochstrasser
Sachverständiger Spielplatz- und Freizeitanlagensicherheit
Telefon: +41 44 877 63 07
Kontakt
Stefan Meile
Sachverständiger Spielplatz- und Freizeitanlagensicherheit
Telefon: +41 79 905 83 91
E-Mail: Stefan.Meile@safetycenter.ch
Bescheinigung von Spielplatz- und Freizeitsportanlage-Geräten
Für Produkte- und Gerätehersteller führen wir als unabhängige Fachstelle Bescheinigungen durch. Dies sowohl zu Themen im Hochbau (Beispiel: Einbau Zwischenboden, Spielhäuser) wie auch im Spielplatz- und Freizeitsportbereich.
Messung von Dämpfungen
Wir verfügen über die notwendigen Messaufbauten für die Bestimmung der Dämpfung von Schaukelsitzen nach SN EN 1176.
HIC Messungen (Bodenbeläge)
Häufig stellt sich die Frage, ob der Bodenbelag unter den Spielplatzgeräten oder auch bei der Boulderwand nach über 10 Jahren noch genügend falldämpfende ist. Auch für stossdämpfende Spielplatzböden respektive falldämpfenden Böden bei Freizeitsportanlagen führen wir HIC-Messungen durch. Der zu prüfende Boden wird durch den Aufprall des mit Mess-Sensoren versehenen Prüfkopfes der Prüfeinrichtung aus verschiedenen Fallhöhen getestet.
Aufgrund solcher normgerechten Messungen und dessen Ergebnissen lässt sich häufig konkreter Beurteilen, ob ein falldämpfender Bodenbelag ersetzt werden muss.