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Ob Freizeitsportanlage oder Spielplätze – die Anlagen benötigen Unterhalt und regelmässige Inspektionen. Nur so bereiten die Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen über viele Jahre Freude und eine sichere Benutzung. Haben Sie ein entsprechendes Unterhaltskonzept über Ihre Anlagen? Haben die mit dem Unterhalt beauftragten Personen auch entsprechende Kenntnisse?​
Gefordert sind vier unterschiedliche Inspektionen in folgendem Rythmus:

Inspektion nach Installation, vor der Eröffnung (Fachperson nötig)

Nach Fertigstellung einer neuen Anlage muss durch eine unabhängige Fachperson eine Inspektion der Anlage durchgeführt werden. Die Geräte und ihre Umgebung sowie das gesamte Sicherheitsniveau auf dem Areal ist zu beurteilen. Dazu gehört auch die Beurteilung von Absturzsicherungen, Gewässer, Grünanlagen und Bäume, sofern diese im Bereich der Spielanlage sind.

Visuelle Inspektion (wöchentlich, durch Hausdienst möglich)

 

Inspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefährdungen, die sich als Folge von normaler Benutzung, Vandalismus oder Witterungseinflüssen ergeben können (defekte Teile, Scherben, Kot,  ....)

Operative Inspektion (monatlich, befähigte Person)

Genauere Inspektion als die visuelle Routine-Inspektion zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität des Gerätes (beinhaltet auch den Verschleiss).

Jährliche Hauptinspektion (jährlich, Fachperson nötig)

Inspektion durch eine Fachperson zur Feststellung des allgemein betriebssicheren Zustands von Geräten, Fundamenten und Spielebene. (Witterungseinflüsse, Verrottung, Stabilität, Reparaturen, Böden  ...)​

​Nicht nur bei Spielplätzen sind solche Unterhaltsarbeiten / Inspektionen nach Norm gefordert. Auch bei Freizeitsportanlagen (zum Beispiel: Skatinganlagen, Pumptrack, Fitnessgeräte im Aussenbereich, Boulder- und Kletterwände) müssen regelmässig gewartet werden. Alle diese Arbeiten müssen schriftlich festgehalten werden.