Als beschwerliche und gefährliche Arbeiten gelten gemäss der Mutterschutzverordnung z.B.:
- Regelmässiges Versetzen von Lasten, die schwerer als 5 kg sind, oder gelegentliches Versetzen von mehr als 10 kg
- Bewegungen und Körperhaltungen, die zu vorzeitiger Ermüdung führen
- Schicht- und Nachtarbeit
Bestehen Risiken für die Gesundheit von Mutter und Kind, müssen die Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass eine Weiterbeschäftigung ohne Gefahr möglich ist.
Durch die Umsetzung von entsprechenden Massnahmen gewährleisten Sie die gesetzlichen Anforderungen und ermöglichen eine fortlaufende Beschäftigung bis zur Entbindung und darüber hinaus.
Unsere Fachkräfte unterstützen Sie gerne dabei!