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BSV/IV - Behindertenorganisationen

Die Weiterführung der Zertifizierung nach BSV/IV 2000 ist ein wichtiger Beitrag an die kontinuierliche Verbesserung der Betreuungsqualität in Behinderteninstitutionen.

BSV/IV - Behindertenorganisationen

Die Weiterführung der Zertifizierung nach BSV/IV 2000 ist ein wichtiger Beitrag an die kontinuierliche Verbesserung der Betreuungsqualität in Behinderteninstitutionen.

Zusammenfassung

Die föderalistische Situation bezüglich Qualitätsanforderungen an die sozialen Institutionen die seit der Einführung des NFA besteht (26 Kantone 26 Lösungsansätze), hat eines gemeinsam; alle kantonalen Sozialgesetze und Heimverordnungen schreiben weiterhin eine systematische qualitative Überwachung der erbrachten Leistungen vor. Daraus macht die Weiterführung der BSV/IV2000 Zertifizierung, als eingeführtes und etabliertes Qualitätsmanagementsystem zur Verbesserung der Kontinuität weiterhin sehr sinn.

Einige Kantone stützen sich zur Beurteilung nach wie vor auf die Forderungen der des BSV/IV 2000-Standards ab. Er ist weiterhin zertifizierbar. Zertifikate dürfen lediglich das Akkreditierungszeichen nicht mehr tragen. Das Zertifizierungsverfahren und die Audits können wie bisher durchgeführt werden und behalten so auch ihre Bedeutung und Wirkung.

Entwicklung

Die BSV/IV-Forderungen als Standard dienten dem BSV zur Überwachung der Betreuungsqualität und zu vergleichbaren Qualitätsanforderungen. Nach der Einführung des NFA ist es den Kantonen überlassen, welche Qualitätskriterien für Behinderteninstitutionen zu gelten haben. Eine rechte Anzahl der Kantone halte sich weiterhin an dien obigen Forderungskatalog, andere sind am Aufbau eigener Kriterien und Messgrössen. Wegen der Kontinuität macht es sinn, sich diesen Forderungen weiterhin zu unterstellen und die aufgebauten Systeme weiter zu pflegen. Die Bezeichnung Qualitätsmanagement nach BSV/IV 2000 darf nach wie vor nur geführt werden, wenn es durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurde.

Nutzen

Alle, den kantonalen Qualitätsanforderungen unterstellten Behinderten-Institutionen, wie sie in den Sozialgesetzen, Heimverordnungen definiert sind (Anstalten, Werkstätten und Wohnheime für invalide Personen) und auf der Heimliste aufgeführt sind.

Was Sie wissen müssen

Anforderungen

Die Anforderungen sind in den 19 Forderungen des BSV dargelegt. Sie laufen auf nationaler Ebene im November 2010 aus, sind aber weiterhin zertifizierbar.

Hilfsmittel

Die 19 Forderungen des BSV/IV dienen als Guideline zur Erfüllung der Anforderungen. Mehrheitlich werden diese Forderungen mit den Forderungen der ISO 9001 erweitert und ergänzt.

Wissenswertes

Durch den neuen Finanzausgleich haben die BSV/IV 2000-Forderungen ihre Gültigkeit auf nationaler Ebene verloren. Trotzdem werden sie von vielen Kantonen weiterhin als Basis zugelassen oder als Subventionskomponente gefordert.

Wir auditieren weiterhin nach BSV/IV 2000

Ausbildung

Kurse für Qualitätsmanagement finden Sie in der Swiss Safety Center Akademie.

Ablauf der Zertifizierung

Der Ablauf der Zertifizierung entspricht dem Standardablauf.

FAQ

Bis wann sind die BSV/IV 2000-Forderungen noch zertifizierbar?

Die Gültigkeit läuft im November 2010 aus, wobei sie weiterhin zertifizierbar bleibt. Das Swiss Safety Center auditiert weiterhin nach diesen Forderungen.

 

Gibt es Alternativen zur BSV/IV 2000?

Alternativen gibt es bis heute noch keine. Die Kantone sind zurzeit am Erarbeiten eigener Lösungen, wobei viele Kantone den bestehenden Standard anerkennen oder fordern.

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