Dienstleistungen im Bereich Explosionsschutz für KMU
Betriebe, in denen explosionsfähige Atmosphären (Gase, Dämpfe, Stäube) auftreten können, unterliegen den Regeln für Betriebe mit besonderen Gefahren gemäss EKAS-Richtlinie 6508. Sie müssen insbesondere die Vorschriften des SUVA-Merkblatts 2153 und der EKAS-Richtlinie 1825 einhalten. Bei der Beurteilung von Explosionsgefahren werden die beteiligten Stoffe charakterisiert, Ex- Zonen bezeichnet und die Zündgefahren analysiert. Aufgrund dieser Explosionsrisikoanalysen ist ein Explosionsschutzkonzept zu erarbeiten und zu dokumentieren.