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Die Prüfung von Gasflaschen in Löschgasanlagen soll möglichst keinen Unterbruch in der Sicherheitskette bedeuten. Die Flaschen sollen also nur so kurz wie möglich von der Anlage entfernt werden. Dies kann durch Ersatz mit Neuflaschen erfolgen – ist jedoch mit hohem Aufwand und dementsprechenden Kosten verbunden.

ADR-konforme Prüfung bei Ihnen vor Ort

Eine ausgezeichnete Alternative zum Ersatz mit Neuflaschen ist die Durchführung der wiederkehrenden Prüfung mit unserer mobilen Ultraschallprüfanlage Autosonic™, mit der wir die Flaschen an Ort und Stelle RID/ADR konform prüfen.

Diese Prüfung bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Hohe Sicherheit weil nur sehr kurzer Unterbruch Ihrer Anlage
  • Flaschen sind ADR-konform geprüft
  • Prüfung 10 Jahre gültig

Wir haben mit dieser Prüfmethode eine langjährige Erfahrung.
Gerne erstellen wir Ihnen eine Offerte für die ADR-konforme Prüfung Ihrer Löschgasflaschen.

Benötigte Infrastruktur

Um eine effiziente Durchführung der Prüfungen zu ermöglichen sind folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:

Voraussetzungen am Prüfort

  • Stellfläche: ca. 5 m auf 10 m, Zugang 2 m breit
  • 400 V-Anschluss
  • Wasseranschluss inkl. Ablauf
  • Luftanschluss min. 6 bar
  • Traglast Boden 400 kg/m2
  • Stapler min. 1000 kg
  • Beleuchtung min. 500 Lux
  • Für die Zufuhr der Flaschen zur Ultraschallprüfanlage AutosonicTM, für den Abtransport sowie zur Unterstützung (Stempelung der Flaschen, Entsorgung, etc.) ist seitens des Auftraggebers eine Hilfsperson zur Verfügung zu stellen.
  • Die äussere Oberfläche der Flaschen soll frei von mechanischen Beschädigungen, Aufklebern oder übermässigen Farbaufträgen sein. Die Kennzeichnung muss gut lesbar sein.
  • Die Flaschenventile dürfen den Aussendurchmesser der Flaschen nicht überragen.
     

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