
Suisse Garantie - Herkunft Schweiz
Produkte mit der Garantiemarke Suisse Garantie werden unter Verwendung von Schweizer Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs in der Schweiz hergestellt und verarbeitet. Dafür sorgen strenge und unabhängige Kontrollen, die regelmässig durchgeführt werden.
Suisse Garantie - Herkunft Schweiz
Produkte mit der Garantiemarke Suisse Garantie werden unter Verwendung von Schweizer Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs in der Schweiz hergestellt und verarbeitet. Dafür sorgen strenge und unabhängige Kontrollen, die regelmässig durchgeführt werden.
Zusammenfassung
Um ein Produkt (Bsp. Bergkäse) als Bergprodukt kennzeichnen zu dürfen, müssen die Rohstoffe aus dem Berggebiet stammen und im Berggebiet, einschliesslich der angrenzenden Gemeinden, verarbeitet werden. Werden die Produkte ausserhalb des Berggebiets verarbeitet, darf nur auf die Herkunft der Rohstoffe hingewiesen werden (Bsp. „Joghurt aus Bergmilch“). Beim Käse muss immer sowohl die Milcherzeugung als auch die Verkäsung im Berggebiet erfolgen.
Bei einem Alpprodukt (Bsp. Alpkräuter), wird der Ort der Produktion und Herstellung auf das Sömmerungsgebiet begrenzt. Das Sömmerungsgebiet umfasst die traditionell alpwirtschaftlich genutzte Fläche im Berggebiet.
Genauer definiert werden diese Vorgaben in der Berg- und Alp-Verordnung. Wenn die Berg- und Alp-Kennzeichnung verwendet wird, müssen die Produkte nach dieser Verordnung von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, z. B. von der Zertifizierungsstelle von Swiss Safety Center, kontrolliert werden.
Verordnung über die Verwendung der Bezeichnung "Berg" und "Alp"
Die Berg- und Alp-Verordnung, BAIV regelt die Anforderungen, die an die Verwendung der Bezeichnungen "Berg" und "Alp".
Verwendung des Berg und Alp Zeichens
Es kommen zwei Zeichen zur Anwendung:
![]() |
![]() |
Die Verwendung ist in den Dokumenten des BLW festgelegt:
Richtlinie zur Anwendung der offiziellen Zeichen für Schweizer Berg- und Alpprodukte
Flyer Offizielle Zeichen des Bundes für Berg- und Alpprodukte
Entwicklung
Die Verordnung wird vom Bundesamt für Landwirtschaft betreut.
In der Verordnung 910.19 über die Verwendung der Bezeichnungen «Berg» und «Alp» für landwirtschaftliche Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel (Berg- und Alp-Verordnung, BAlV) sowie der Weisung, der Richtlinien und Verordnung des WBF (Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung) sind die Anforderungen dargelegt.
Nutzen
Durch die Labels erhält der Kunde eine zuverlässige Aussage über die Herkunft der Produkte.