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  1. Prüfung bei der Verpackungsprüfstelle des Swiss Safety Centers oder - falls der Nachweis der Verträglichkeit mit Standardflüssigkeiten notwendig wird - bei einer von der zuständigen Behörde anerkannten Prüfstelle.
  2. Durchführung der Bauartprüfung bei einer von der zuständigen Behörde anerkannten Prüfstelle. Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen können die Prüfungen beim Hersteller durchgeführt werden. Informationen hierzu sind beim Swiss Safety Center erhältlich.