Gesamtbewertung von Maschinen und Anlagen
Das Gesetz schreibt die Gesamtbewertung von Maschinen und Anlagen gem. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nicht vor, dennoch kann sie für den Hersteller oder Betreiber eine umfassende sicherheitstechnische Beurteilung der Anlage im Sinne einer Eigendeklaration sinnvoll sein.
Kontakt
Robert Hannemann
Leiter Conformity Services
Telefon: +41 44 877 62 73
E-Mail: robert.hannemann@safetycenter.ch
Im Rahmen einer Gesamtbewertung untersucht Conformity Services die vorhandenen Schnittstellen und analysiert deren Kompatibilität zum Gesamtsystem.
Systeme und Anlagen werden aus Baugruppen zusammengesetzt und jede einzelne von ihnen ist für die korrekte Funktion des Gesamtsystems erforderlich. Deswegen werden Baugruppen im Anlagen- und Maschinenbau stets als ein Teil der gesamten Anlage betrachtet. Die Größe und Komplexität einer Baugruppe kann variieren. Sie reicht von einem einzelnen Zylinder bis zu komplexen elektrischen oder mechanischen Modulen.
Die Unterteilung von Systemen in Baugruppen im Anlagen- und Maschinenbau ist sehr verbreitet, da sie erhebliche Vorteile mit sich bringt:
- Während des Entwurfs und der Konstruktion kann man jede Baugruppe individuell betrachten, ohne stets das Gesamtsystem im Blick behalten zu müssen. Dadurch bleibt das System übersichtlich und die Planung komplexer Anlagen wird erst ermöglicht.
- Bei Ausfällen muss lediglich eine einzelne Baugruppe ersetzt werden, ohne die gesamte Anlage zerlegen oder gar ausmustern zu müssen.
- Die Realisierung wird wesentlich vereinfacht, wenn lediglich einzelne kleinere Baugruppen montiert werden müssen, anstatt die gesamte Anlage Einzelteil für Einzelteil aufzubauen.
Die Swiss Safety Center AG unterstützt Ihr Unternehmen mit umfassenden Dienstleistungen rund um die Gesamtbewertung von Maschinen und Anlagen und begleitet Sie auf dem Weg zu einer sicheren CE-Kennzeichnung. Bei der Umsetzung der Anforderungen der europäischen Maschinenrichtlinie beraten wir Sie zu Fragen der CE-Kennzeichnung, der Erstellung der Risikoanalyse und der Betriebsanleitung bis zur Kennzeichnung und Erstellung der angepassten Konformitätserklärung.
Die Thematik CE-Kennzeichnung ist im EU Markt für alle Unternehmen von herausragender Bedeutung, weil darin die Anforderungen an Hersteller bzw. Inverkehrbringer und Produkt definiert sind. Als Notifizierte Stelle für Druckgeräte und Medizinprodukte CE 1253, unterstützt die Swiss Safety Center AG Ihr Unternehmen mit allen wichtigen Richtlinien:
- Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
- Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU
- ATEX Richtlinie 2014/34/EU
- Niederspannungs-Richtlinie 2014/35/EU
- EMV Richtlinie 2014/30/EU