Maschinensicherheit
Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG dürfen Maschinen nur in Verkehr gebracht und betrieben werden, wenn sie bei normaler oder bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht oder nur geringfügig gefährden.
Als Herstellfirma oder Importeurin bzw. Importeur von Maschinen tragen Sie grundsätzlich die Verantwortung für die Sicherheit. Die geltenden gesetzlichen Vorschriften müssen beachtet und die Risiken für die Sicherheit und Gesundheit von Personen müssen beurteilt und dokumentiert werden.
Kontakt
Andreas Stenske
Stv. Leiter Leiter AS & GS und IRM / Umweltsicherheit
Telefon: +41 44 877 63 73
E-Mail: andreas.stenske@safetycenter.ch
Als Betreiber von Maschinen dürfen Sie nur solche zur Verfügung stellen, die die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden nicht gefährden. Darüber hinaus müssen Sie sicherstellen, dass die Maschine gemäss den Herstellerangaben bedient und instandgehalten wird.
Nutzen und Leistungen
Ihr Nutzen
- Gesunde, leistungsfähige Mitarbeitende am Arbeitsplatz, geringere Ausfallstunden und Arbeitsunterbrüche sowie damit verbundene, tiefere Kosten
- Ihr Betrieb hält die gesetzlichen Vorgaben ein (Arbeitsgesetz, Unfallgesetz usw.)
- Motivation der Mitarbeitenden durch Verwendung sicherer Maschinen und Arbeitsmittel
Unsere Leistungen
- Sicherheitsnachweis für Maschinen
- Abnahmecheck für Maschinen und Arbeitsmittel
- Risikobeurteilung von Maschinen
- Unterstützung bei der sicheren Beschaffung von Maschinen
- Schnittstellenanalyse
- Instandhaltungsplanung nach den acht lebenswichtigen Regeln der Suva
- Aus- und Weiterbildungen