Maschinensicherheit
Um Maschinen in Verkehr zu bringen und sicher zu betreiben, müssen sie gemäss der geltenden Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden gewährleisten.
Kontakt
Andreas Stenske
Stv. Leiter ASGS / IRM / US
Telefon: +41 44 877 63 73
E-Mail: andreas.stenske@safetycenter.ch
Ihre Rolle als Hersteller oder Importeur
Als Hersteller oder Importeur sind Sie für die Sicherheit Ihrer Maschinen verantwortlich. Es ist unerlässlich, die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten und eine umfassende Risikobewertung durchzuführen. Dokumentieren Sie alle potenziellen Risiken und stellen Sie sicher, dass Ihre Maschinen den geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen.
Schritte zur Einhaltung der Sicherheitsvorschriften
- Risikobewertung durchführen: Identifizieren und bewerten Sie alle potenziellen Gefahren, die bei der Verwendung Ihrer Maschinen auftreten könnten.
- Sicherheitsmassnahmen implementieren: Ergreifen Sie geeignete Massnahmen, um die identifizierten Risiken zu minimieren.
- Regelmässige Überprüfung: Überprüfen Sie regelmässig Ihre Maschinen und -massnahmen, um den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
- Dokumentation erstellen: Führen Sie detaillierte Aufzeichnungen über die durchgeführten Risikobewertungen und die implementierten Sicherheitsmassnahmen.
Ihre Verpflichtung zur Sicherheit schützt nicht nur Ihre Mitarbeitenden, sondern stärkt auch das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihre Produkte.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und Unterstützung bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Als Betreiber von Maschinen sind Sie verpflichtet, nur solche Maschinen bereitzustellen, die die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden gewährleisten. Dies gilt sowohl für neue als auch für alte Maschinen, die vor dem 01.01.1997 in Verkehr gebracht wurden. Sie sind dafür verantwortlich, dass alle Maschinen entsprechend den Herstellerangaben betrieben und gewartet werden. Für Altmaschinen, die aus einer Zeit stammen, in der es die Maschinenrichtlinie noch nicht gab, bedeutet dies, dass sie verhältnismässig auf einen Sicherheitsstand gebracht werden müssen, der vorhersehbare Gefährdungen ausschliesst.
Durch die konsequente Einhaltung dieser Standards tragen Sie nicht nur zur Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden bei, sondern erhöhen auch die Motivation und Produktivität in Ihrem Betrieb.
Nutzen und Leistungen
Ihr Nutzen
- Gesunde und leistungsfähige Mitarbeitende: Reduzierte Ausfallzeiten und Arbeitsunterbrechungen führen zu niedrigeren Kosten und einer höheren Produktivität.
- Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: Ihr Betrieb erfüllt die Anforderungen des Arbeitsgesetzes, Unfallgesetzes und anderer relevanter Vorschriften, auch für Bestandsmaschinen.
- Höhere Mitarbeitermotivation: Die Nutzung sicherer Maschinen und Arbeitsmittel, sowohl neuer als auch bestehender, steigert die Motivation und das Engagement Ihrer Mitarbeitenden.
Unsere Leistungen
- Sicherheitsnachweis für Maschinen: Wir stellen sicher, dass Ihre Maschinen, unabhängig vom Alter, das erforderliche Sicherheitsniveau erfüllen.
- Abnahmecheck für Maschinen und Arbeitsmittel: Umfassende Überprüfung und Abnahme neuer Maschinen und Arbeitsmittel.
Gefährdungsbeurteilung von Maschinen: Detaillierte Analyse und Bewertung der potenziellen Risiken für neue und bestehende Maschinen, um die Sicherheit zu maximieren. - Schnittstellenanalyse: Überprüfung und Optimierung der Schnittstellen zwischen verschiedenen Maschinen und Arbeitsmitteln, sowohl neuen als auch bestehenden.
- Aus- und Weiterbildungen: Wir bieten massgeschneiderte Schulungen und Weiterbildungen zu allgemeinen und speziellen Themen an, sowohl Inhouse bei Ihnen vor Ort als auch in unserer modernen Akademie. Unsere Weiterbildungen fördern das richtige Verhalten, das Gefahrenbewusstsein und informieren über den neusten Stand der Technik und der zu erwartenden gesetzlichen Änderungen wie beispielsweise die ab dem 20. Januar 2027 geltende neue EU-Maschinenverordnung (EU) Nr. 2023/1230.