Jugendschutz
Kennen Sie die Bestimmungen betreffend des Jugendschutzes?
Als Jugendliche gelten alle Junge Menschen bis zum Erreichen des 18ten Lebensjahres und unterstehen somit den Gesetzen und Verordnungen.
Kontakt
Betroffen sind alle Jugendliche, welche in der Lehre sind, aber auch beschäftigte Jugendliche, welche ausserhalb der Lehre Tätigkeiten nachgehen. Dies können Ferienjobs oder Schnupperlehren sein. Jugendlichen ist ein besonderer Schutz nach den Sonderschutzvorschriften zu schenken.
Die betrifft die meisten arbeitenden Jugendlichen, jedoch Personen oder auch Betriebe. Dies ist abhängig von der Tätigkeiten oder Betriebes.
Nutzen und Leistungen
Ihr Nutzen
- Die Abklärungen von Tätigkeiten und Arbeitsplätze von Jugendlichen lässt Sie Gefahren frühzeitig erkennen, damit Sie mit geeigneten Massnahmen die Sicherheit der Jugendlichen gewährleisten können.
- Umsetzung von geeigneten Massnahmen, um einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten
Unsere Leistung
- Beratung für die Umsetzung der Arbeitsplatzgestaltung
- Erstellung von Sicherheitsregeln