Inspektionen IBC
Nach den geltenden Gefahrguttransportvorschriften müssen alle metallenen IBC, alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC, gemäss ADR/RID Unterabschnitt 6.5.4.4 oder 6.5.4.5 einer entsprechenden Inspektion und Prüfung unterzogen werden:
- vor Inbetriebnahme;
- anschliessend, je nach Fall, in Abständen von höchstens 2½ Jahren
- nach Reparatur oder Wiederaufarbeitung vor Wiederverwendung zur Beförderung von Gefahrgut.
Kontakt
Alle metallenen IBC, alle starren Kunststoff-IBC und alle Kombinations-IBC für flüssige Stoffe oder für feste Stoffe, die unter Druck befüllt oder entleert werden, müssen einer geeigneten Dichtheitsprüfung in Abständen von höchstens 2½ Jahren unterzogen werden.
Die Inspektionen sind
- durch eine anerkannte Konformitätsbewertungsstelle (KBS), oder
- durch Betriebe, welche Grosspackmitteln (IBC) befüllen, reinigen oder daran Unterhaltsarbeiten durchführen und eine entsprechende Genehmigung einer anerkannten Konformitätsbewertungsstelle (KBS) aufweisen (eine sogenannte Zwischenprüfstelle oder ein betriebseigener Prüfdienst) durchzuführen.
Die Anmeldung zur Inspektion erfolgt in Eigenverantwortung des Besitzers/Betreibers/Verwenders. Das Datum der fälligen Prüfung kann der Bescheinigung entnommen werden. Für die Anmeldung steht Ihnen das entsprechende Anmeldeformular zur Verfügung.
Die Vorbereitung der periodischen Prüfungen von Grosspackmitteln (IBC) durch die Betriebe ist im Informationsblatt IF48912 beschrieben.
Wenn die Sicherheit eines IBC oder seiner Bedienungsausrüstung beeinträchtigt sein könnte, ist eine Reparatur / Instandsetzung vorzunehmen. Vor Beginn der Reparaturarbeiten ist das Vorgehen mit der Swiss Safety Center AG abzusprechen.