Zertifizierung für Material Rückverfolgbarkeit und Umstempelung
Werkstoffrückverfolgbarkeit - Bescheinigung gemäss 3.1
Die Materialrückverfolgbarkeit spielt bei drucktragenden Teilen eine wesentliche Rolle. Die Zuordnung des 3.1 Zertifikats nach EN 10204 zu den entsprechenden Blech-, Rohr- oder Formteilen muss bis zum fertigen Druckgerät sichergestellt werden. Die Zulassung nach Vorschrift 201 des SVTI Regelwerks, im Gebrauch „Umstempelberechtigung“ genannt, regelt sehr detailliert, wie die Werkstoffkennzeichnung übertragen (umgestempelt) wird, und wer dies beim Hersteller darf.
Da die Forderung an Materialrückverfolgbarkeit auch in vielen anderen Industriesektoren besteht, und keine bessere anerkannte Lösung vorhanden ist, wird die Umstempelungsberechtigung nach Vorschrift 201 des SVTI Regelwerk sehr breit in der Industrie eingesetzt.
Werkstoffaufwertung - Bescheinigung gemäss 3.2
Auf Kundenwunsch werden die Materialeigenschaften eines Werkstoffs überprüft und die Übereinstimmung des vom Hersteller gelieferten Produkts bestätigt. Wir verfügen über ein unabhängiges Werkstofflabor, welches mittels diverser Tests (Zug- und Druckprüfung, Kerbschlagbiegeprüfung, chemische und Spektralanalyse etc.) die Homogenität und Güte des Werkstoffs bescheinigt.
Die Swiss Safety Center AG berät Sie gerne bei allfälligen Fragen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf.
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Pius Odin
Sachverständiger Druckgeräte und Schweisstechnik
Telefon: +41 44 877 61 65
E-Mail: pius.odin@safetycenter.ch