Löschwasserrückhalt
Lagern oder verwenden Sie wassergefährdende Stoffe oder Gemische oder solche die im Brandfall wassergefährdende Stoffe bilden können? Dann sind in Ihrem Betrieb je nach Menge und Wassergefährdungsklasse Massnahmen notwendig, die verhindern, dass belastetes Löschwasser ins Grundwasser, in Oberflächengewässer oder in die ARA gelangt. Durch Löschwasserrückhaltemassnahmen können Sie sich vor hohen Folgekosten schützen. Denn Bodensanierungen, Kanalisationsreinigungen oder -instandstellungen werden unter Umständen nicht von der Versicherung bezahlt.
Kontakt
Andreas Stenske
Stv. Leiter ASGS / IRM / US
Telefon: +41 44 877 63 73
E-Mail: andreas.stenske@safetycenter.ch
Bei frühzeitiger Planung können bei Neubauten Löschwasserrückhaltemassnahmen kostengünstig realisiert werden. Aber auch bei bestehenden Bauten kann Löschwasser oft mit einfachen Mitteln zurückgehalten werden. Dabei können Sie auf bauliche, technische oder organisatorische Massnahmen setzen um Löschwasser oder Leckageflüssigkeiten zurückzuhalten.
Nutzen und Leistungen
Ihr Nutzen
- Erfüllen der gesetzlichen Vorgaben
- Kosteneinsparung im Ereignisfall
- Ergänzung bestehender Brandschutz- und Lagerkonzepte
- Vermeidung von Reputationsschäden im Brandfall
- Wirtschaftliche Massnahmen durch produktunabhängige Lösung
Unsere Leistungen
- Vor Ort Beurteilung der Situation
- An Ihren Betrieb angepasstes Löschwasserrückhaltekonzept
- Begleitung bei Besprechungen mit den Behörden
- Unterstützung im Rahmen von Baubewilligungsverfahren
- Befugnis der Private Kontrolle im betrieblichen Umweltschutz Kanton ZH
- Löschwasserrückhaltung - Leitfaden für die Praxis(PDF, 2 MB)