Herstellerzulassung/ HP0 Zulassungen nach AD2000
Die Europäische Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU regelt in Europa die Herstellung und Inverkehrbringung von stationären Druckgeräten.
Die Auslegung, Herstellung und Abnahme kann entweder nach den entsprechenden harmonisierten EN Normen realisiert werden oder auf der Basis der weiterhin erlaubten nationalen Regelwerken.
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Pius Odin
Sachverständiger Druckgeräte und Schweisstechnik
Telefon: +41 44 877 61 65
E-Mail: pius.odin@safetycenter.ch
Diese nationalen Regelwerke wurden über Jahrzehnte entwickelt und verbessert. Sehr bekannt sind z. B. AD 2000 Regelwerk aus Deutschland, das Codap aus Frankreich sowie das SVTI Regelwerk aus der Schweiz. Diese Regelwerke folgen einem geschlossenen Auslegungskonzept. Wendet man sie für die Auslegung, Herstellung und Abnahme an so muss dies umfassend geschehen. „Rosinen picken“ oder „ Cherry Picking“ ist nicht erlaubt.
Um die Herstellerbetriebe von Druckgeräten zu qualifizieren definiert das AD 2000 die HP 0 Zulassung. Darin sind die allgemeinen Grundsätze für die Auslegung, Herstellung und damit verbundenen Prüfungen definiert. Eine Voraussetzung für die HP0 Zulassung ist die Erfüllung der Forderungen aus der ISO 3834-3.
Falls Sie als Hersteller von Druckgeräten nach AD 2000 Herstellen, benötigen Sie diese HP0 Zulassung. Nehmen Sie bitte rechtseitig mit uns Kontakt auf. Nach erfolgreicher Auditierung erhält Ihr Betrieb die HP0 Zulassung meistens in Kombination mit der Zulassung 501 nach SVTI Regelwerk. Damit sind Sie als Hersteller für den Europäischen Markt bereit.