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Antrag

Ein Antrag auf Baumusterzulassung kann jederzeit gestellt werden. Der Antragsteller muss mit seinem Auftrag zur Prüfung für die Baumusterzulassung das entsprechend ausgefüllte Antragsformular sowie die Dokumente gemäss GGUV Anhnag 7 oder EN 12972 Ziff. 5.2.1.1 in zweifacher Ausfertigung zur Verfügung stellen. Das Antragsformular (FO46027) kann via E-Mail bei der Swiss Safety Center AG bestellt werden: backoffice.2123@safetycenter.ch

Gültigkeit der Baumusterzulassung

Baumusterzulassungen nach ADR/RID Kapitel 1.8.7.2.4 sind grundsätzlich 10 Jahre gültig, sofern keine vorzeitigen Änderungen der jeweiligen Vorschriften erfolgen. Mit Ablauf der Gültigkeit findet auf Antrag des Zulassungsinhabers eine Überprüfung der Baumusterzulassung hinsichtlich Übereinstimmung mit den zu dieser Zeit geltenden Vorschriften statt.
Entspricht die Zulassung noch den aktuell geltenden Vorschriften, kann die Baumusterzulassung nach Durchführung einer vollständigen Prüfung nach RID/ADR, Kapitel 6.8.2.4 verlängert werden.

Änderung der Baumusterzulassung

Änderungen des Baumusters müssen durch den Zulassungsinhaber beantragt und von einer zugelassenen Konformitätsbewertungsstelle (KBS) genehmigt werden.
Eine Neufassung der Baumusterzulassung, Zustimmung und ggf. Nachprüfungen werden notwendig, wenn sich die Spezifikationen des Tanks, welche im Prüfbericht sowie in der Baumusterzulassung definiert sind, ändern.
 

Ablauf oder Zurücknahme von Baumusterzulassungen

Baumusterzulassungen von Gefahrgutumschliessungen, die nicht mehr den geltenden Vorschriften entsprechen, werden zurückgezogen.
Zudem müssen nicht mehr benötigte Baumusterzulassungen, die durch die Swiss Safety Center AG (oder deren Vorgänger Swiss TS) ausgestellt wurden, der Swiss Safety Center AG gemeldet werden.
Abgelaufene Baumusterzulassungen werden nicht automatisch erneuert!