Brandschutzmassnahmen in Beherbergungsbetrieben
Die Swiss Safety Center AG inspiziert die Brandschutzmassnahmen in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Residenzen, Alters- und Pflegeheime, sowie in Spitäler) aller Grössen und Klassen.
Ziel ist es, in erster Linie die Personensicherheit in Beherbergungsbetrieben zu gewährleisten. Dieses Überprüfungsangebot richtet sich an Direktionen, denen die Personensicherheit in ihrem Haus ein besonderes Anliegen ist und die deshalb die Brandschutzmassnahmen von Fachleuten überprüfen und durch die Swiss Safety Center AG bescheinigen lassen wollen.
Kontakt
Beat Stocker
Inspektor & Projektleiter Brandschutz
Telefon: +41 44 877 63 77
E-Mail: beat.stocker@safetycenter.ch
Kontakt
Kontakt
René Berger
Brandschutzfachmann VKF / Projektleiter
Telefon: +41 44 877 63 06
E-Mail: rene.berger@safetycenter.ch
Inspektionsprozedere
Die Anforderungen an den Brandschutz in Häusern, die sich für die Inspektion der Brandschutzmassnahmen bewerben, sind bewusst hoch angesetzt. Es dürfen keine Auflagen der Feuerpolizei, die Personensicherheit betreffend, hängig sein; massgebend ist zudem der Stand der Brandschutztechnik.
Aufgrund eines einheitlich strengen Qualifikationssystems überprüfen erfahrene Brandschutzfachleute der Swiss Safety Center AG die technischen und organisatorischen Brandschutzmassnahmen des Hauses und verfassen einen schriftlichen Rapport.
Sind alle Bedingungen erfüllt, stellt die Swiss Safety Center AG die Bescheinigung der Inspektion aus, um zu gewährleisten, dass das Sicherheitsniveau beibehalten wird.
Ihr Nutzen
- Überprüfen der Brandschutzmassnahmen in Ihrem Betrieb durch einen neutralen Fachmann; allfällige Mängel werden aufgedeckt
- Auszeichnung als verantwortungsbewusste Leitung, der die Sicherheit ihrer Gäste und des Personals ein Anliegen ist
- Sie erhalten eine Inspektionsbescheinigung, die zu Werbezwecken verwendet werden darf