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HKN - Strom-Herkunftsnachweis

Seit 2013 müssen alle Kraftwerke, welche eine Netzanschlussleistung über 30kVA haben, im von pronovo betriebenen Schweizer Herkunftsnachweissystem erfasst sein. Dies betrifft auch konventionelle und Kernkraftwerke. Die im Herkunftsnachweissystem erfassten Kraftwerksdaten müssen von einem unabhängigen akkreditierten Auditor beglaubigt werden. Im System werden auch alle Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien mit Förderungen wie Einspeisevergütung (EVS) oder Einmalvergütung (EIV) erfasst.

HKN - Strom-Herkunftsnachweis

Seit 2013 müssen alle Kraftwerke, welche eine Netzanschlussleistung über 30kVA haben, im von pronovo betriebenen Schweizer Herkunftsnachweissystem erfasst sein. Dies betrifft auch konventionelle und Kernkraftwerke. Die im Herkunftsnachweissystem erfassten Kraftwerksdaten müssen von einem unabhängigen akkreditierten Auditor beglaubigt werden. Im System werden auch alle Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien mit Förderungen wie Einspeisevergütung (EVS) oder Einmalvergütung (EIV) erfasst.

Zusammenfassung

Einspeisevergütung (EVS)

Die Einspeisevergütung ist ein Förderprogramm für Erneuerbare Energie und gilt für folgende Technologien: Wasserkraft von 1 MW bis 10 MW / Windenergie / Biomasse / Geothermie / Photovoltaik ab 100 kWp. Das Vorgehen zur Gesuchstellung zur Aufnahme in das Förderprogramm findet sich im Internet bei pronovo unter "pronovo.ch".  Die Produzenten müssen selber für den Absatz ihres produzierten Stroms sorgen.

 

Einmalvergütung (EIV)

Mit einer Einmalvergütung erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Die Vergütung erfolgt für kleinere Anlagen bis 100 kWp die bereits im Betrieb sind und für grössere Anlagen über 100 kVp wahlweise statt EVS. Die Wartezeiten für die Vergütungen von Neuanlagen liegen bei ca. 1 Jahr. Photovoltaikanlagen unter 2 kWp werden nicht gefördert.

Entwicklung

Mit der Einführung der erneuerten Energieverordnung wurde ab 2006 eine Kennzeichnungspflicht für Strom eingeführt. Von dieser Pflicht sind alle Unternehmen betroffen, die in der Schweiz Endverbraucher mit Elektrizität versorgen.

Ein Nachweis garantiert die Herkunft und Qualität des Stroms aus Produktionsanlagen in der Schweiz. Dazu muss die Produktionsanlage im Herkunftsnachweissystem (HKN CH) erfasst sein. Pronovo ist offiziell die Ausstellerin für diese Herkunftsnachweise.

Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien soll bis 2020 mindestens bei 4.4 TWh und im Jahr 2035 bei mindestens 11.4 TWh liegen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Schweiz 2009 die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) eingeführt. Das Förderprogramm wurde zum 1. Januar 2018 in das Einspeisevergütungssystem überführt.

Mit dem neuen Energiegesetz, das am 01.01.2018 in Kraft trat, wird geregelt welche Anlagen Förderungen wie Einspeisevergütung oder Einmalvergütung erhalten. Diese Anlagen müssen im HKN-System erfasst sein.

Nutzen

Die Konsumenten erhalten mit den Herkunftsnachweisen mehr Transparenz über den gelieferten Strommix. Die von pronovo ausgestellten Nachweise garantieren die Herkunft des erzeugten Stroms, zeigen also, von welchem Kraftwerk und welcher Energiequelle dieser stammt. Ausserdem wird durch die Löschung der eingetragenen Energiemengen im HKN-System gewährleistet, dass die Energiemenge nur einmal verkauft wird.

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