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QV Art. 58a, KVG - Qualitätsvertrag

Damit die gleichen Anforderungen bezüglich Qualitätsentwicklung für alle im Spital behandelten Patientinnen und Patienten gelten, haben H+ und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) einen analogen Qualitätsvertrag abgeschlossen.

Die Wirksamkeit der Massnahmen wird durch unabhängige Prüfstellen untersucht.

QV Art. 58a, KVG - Qualitätsvertrag

Damit die gleichen Anforderungen bezüglich Qualitätsentwicklung für alle im Spital behandelten Patientinnen und Patienten gelten, haben H+ und die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) einen analogen Qualitätsvertrag abgeschlossen.

Die Wirksamkeit der Massnahmen wird durch unabhängige Prüfstellen untersucht.

Entwicklung

H+, santésuisse und curafutura haben gemeinsam einen Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG für Spitäler und Kliniken beim Bundesrat eingereicht. Der Vertrag wurde zusammen mit der Medizinaltarif-Kommission MTK erarbeitet. Er berücksichtigt die breite Palette bereits umgesetzter Qualitätsaktivitäten von Spitälern und Kliniken. Bestehende Strukturen hinsichtlich der Qualität helfen bei der Umsetzung, dazu gehört insbesondere der nationale Verein für Qualitätsentwicklung in Spitälern und Kliniken (ANQ). Die Zusammenarbeit im ANQ unterstützt zudem eine enge Abstimmung mit den Kantonen und deren Qualitätsvorgaben. 

In den beiden Einführungsjahren für die Umsetzung des Qualitätsvertrags nach Art. 58a KVG sind Pilotaudits vorgesehen. Unabhängige Prüfstellen sollen 2025 erstmals solche Pilotaudits durchführen.
Der Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG (QV58a) sieht vor, dass die Qualitätsvertragspartner die Einhaltung des QV58a aufgrund der Ergebnisse der Selbstdeklarationen und externen Audits überprüfen. In den ersten zwei Jahren nach dem Inkrafttreten (2025 und 2026) sollen unabhängige Prüfstellen Pilotaudits bei ausgewählten Spitälern und Kliniken durchführen, um das Vorgehen zu testen und zu optimieren. Zudem soll auch geklärt werden, welche Schnittmenge zwischen bisher durchgeführten Audits und den Audits nach QV58a besteht.
Vorbereitungsarbeiten
Als Vorbereitungsarbeiten hat eine Arbeitsgruppe entsprechende Grundlagendokumente (unter «Dokumente» mit CUG-Login) erarbeitet und sich mit möglichen Prüfstellen ausgetauscht. Für das Jahr 2025 sind zehn bis zwölf Pilotaudits geplant.
Freiwillige Teilnahme
Die Teilnahme an Pilotaudits ist für Spitäler und Kliniken freiwillig und das Spital wählt seine Prüfstelle selbst. Ein Spital, das teilnimmt

  • kann sich aktiv an einer möglichst gewinnbringenden Ausgestaltung der Audits beteiligen,
  • erhält die Auditkosten gemäss den Bestimmungen im QV58a rückerstattet, und
  • wird während mindestens zwei Jahren nicht erneut auditiert.
     

Nutzen

Kunden

  • die Anforderungen werden erfüllt
  • Zuverlässigkeit
  • Verfügbarkeit
  • Wartbarkeit

 

Mitarbeitende

  • Arbeitsbedingungen
  • Arbeitsplatzzufriedenheit
  • Arbeitssicherheit und Gesundheit
  • Transparenz
  • Sicherheit

 

Eigentümer und Investoren

  • return on investment
  • Ergebnis
  • Marktanteil
  • Rendite

 

Lieferanten und Partner

  • Stabilität
  • Zuverlässigkeit
  • gegenseitiges Verständnis 

 

Gesellschaft

  • Erfüllung von Gesetzen und Richtlinien
  • Arbeitssicherheit und Gesundheit
  • Umweltseinflüsse
  • Sicherheit

Was Sie wissen Müssen

Anforderungen

Für das Qualitätsmanagement steht eine ganze Familie von Standards zur Verfügung.

Die Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem sind in der ISO 9001 aufgeführt. Nach dieser Norm wird zertifiziert.

Zur Überprüfung Ihres Systems können Sie die Checklisten aus unserem Shop benutzen.

Hilfsmittel

Viele gute Impulse zum Qualitätsmanagement finden Sie auf der Website von ISO und auf der Site des Normenkomitees, das die Norm weiterentwickelt (TC 176).

Wissenswertes

Wer kann an den Pilotaudits in den Jahren 2025 und 2026 teilnehmen?

Grundsätzlich kann jedes Spital teilnehmen.

Es sind zwei Fälle zu unterscheiden

Checkliste

Zur Vorbereitung auf die Zertifizierung und als Unterstützung für interne Audits stellen wir unsere Checklisten im Swiss Safety Center Shop gratis zur Verfügung.

Ausbildung

H+ bietet Schulungen zum Qualitätsvertrag nach Art. 58a KVG an.
Die Termine und Inhalte finden Sie hier.

Unser Angebot an lösungsorientierten Seminaren für spezifische Themen und Kursen, z. B. zum zertifizierten Qualitätsmanager finden Sie auf der Seite der Swiss Safety Center Akademie.

Ablauf und FAQ

Sie möchten dazu mehr erfahren?