Druckgeräte CE 1253 / UKCA
Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU und deren Umsetzung ins Schweizerrecht durch die Verordnung SR 930.114 beschreiben die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Druckgeräte, die die Hersteller oder die Inverkehrbringer erfüllen müssen.
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Pius Odin
Sachverständiger Druckgeräte und Schweisstechnik
Druckgeräte CE 1253 / UKCA
Die Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU und deren Umsetzung ins Schweizerrecht durch die Verordnung SR 930.114 beschreiben die grundlegenden Sicherheitsanforderungen an Druckgeräte, die die Hersteller oder die Inverkehrbringer erfüllen müssen.
Für Druckgeräte, die unter die Druckgeräteverordnung fallen, muss der Hersteller ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. In diesem Verfahren wird überprüft ob das Druckgerät den Anforderungen aus der Verordnung, den Regelwerken und den dazugehörenden Normen entspricht. Für jedes Gerät wird vom Hersteller mittels einer Konformitätserklärung bestätigt, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Diese Geräte müssen gekennzeichnet werden und können dann in Verkehr gebracht werden.
Die Druckgeräteverordnung unterscheidet folgende Arten von Geräten:
- Behälter
- Rohrleitungen
- Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion (z.B. Sicherheitsventile, Berstscheiben)
- Druckhaltende Ausrüstungsteile (z.B. Armaturen)
- Baugruppen, die aus mehreren Druckgeräten bestehen (z.B. Industrie-Kälteanlagen)
Sobald der max. zulässige Druck die 0.5 bar Überdruckgrenze übersteigt, fallen diese Geräte in den Geltungsbereich der Druckgeräteverordnung.
Das ausgewählte Konformitätsbewertungsverfahren beeinflusst signifikant den Aufwand bei den Abnahmen und dadurch die Kosten. Im Gespräch mit der benannten Stelle ist das angepasste Verfahren festzulegen.
Das Swiss Safety Center, Marktführer in der Schweiz und in ganz Europa anerkannte Konformitätsbewertungsstelle (benannte Stelle CE1253) für Druckgeräte, unterstützt Sie als Hersteller oder Inverkehrbringer bei der Umsetzung der Verordnung.