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Reparaturen an Tankfahrzeugen, Batteriefahrzeugen, Kesselwagen usw.

Für alle Änderungen, Umbauten und Instandsetzungen ist eine formelle Anerkennung des Bundesamtes für Verkehr (BAV) notwendig.

Das Vorgehen ist im Anhang 5 der GGUV-Ausführungsrichtlinie beschrieben.
 

Gerne unterstützt Sie die Swiss Safety Center AG bei der Umsetzung von Reparaturen, Umbauten, Modifizierungen etc. von Tanks.

Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Sachverständigen.

Reparaturen Grosspackmittel

Wenn die Sicherheit eines Grosspackmittels oder seiner Bedienungsausrüstung beeinträchtigt sein könnte, ist eine Reparatur  vorzunehmen. Vor Beginn der Reparaturarbeiten ist das Vorgehen mit einem Sachverständigen abzusprechen.

Bitte wenden Sie sich dafür an unseren Sachverständigen.