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Das Schweizer Bundesgesetz über Bauprodukte, Bau PG 933.0, ist seit dem 1. Januar 2014 in Kraft. Die EN 1090 ist ab dem 1. Juli 2015 für alle Stahlbau,- bzw. Metallbau- wie Aluminiumbauprodukte, welche vom Regelwerk erfasst sind, in der Schweiz pflichtig umzusetzen. Das bedeutet, dass spätestens ab diesem Zeitpunkt im gegenseitigen Warenverkehr mit der EU alle Stahlbauprodukte, bzw. stahlbauähnlichen Anbauten an Druckbehälter und Maschinen, mit CE-Kennzeichnung deklariert sein müssen.
Damit eine CE-Kennzeichnung im Sinne der EN 1090-1 erfolgen kann, bedarf es im Voraus einer Zertifizierung des Betriebes durch eine unabhängige Überwachungsstelle („Notified Body“ Swiss Safety Center).

 

Handeln Sie zeitnah, um frühzeitige Rechtssicherheit zu haben.

 

Setzen Sie auf das Swiss Safety Center, die als benannte Stelle berechtigt ist, Überprüfungen und Zertifizierungen durchzuführen; die Reputation unserer Marken sichert Ihnen eine hohe Akzeptanz der Berichte und Zertifikate in der Schweiz und weit über deren Grenzen hinaus.

 

Im Rahmen eines Voraudits beraten wir Sie gerne, damit Sie den für sich besten Weg der Zertifizierung finden können.

 

Bei Bedarf können dem Schweissbetrieb gleichzeitig umfassende Dienstleistungen im Bereich Schweisser- und Verfahrensprüfung wie auch die die Zertifizierung nach der schweisstechnischen Norm ISO 3834 angeboten werden.

 

Weiterführende Informationen zur EN 1090 finden Sie bei unseren Downloads.

 

Auch in anderen Bereichen, wie z.B. im Schienenfahrzeugbau und Druckgerätebau sind wir Experten und können zudem die Kombination mit einer Zertifizierung gemäss EN ISO 3834 und ISO 9001 anbieten.

Swiss Safety Center informiert