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Unterliegen Arbeitsmittel schadenverursachenden Einflüssen z.B. durch Stapler oder anderen Einflüssen wie z.B. ständiger Einsatz sowie oft wechselnder Einsatzort, ist der Arbeitgeber nach Art. 32 der VUV (Verordnung über die Unfallverhütung) verpflichtet, diese gemäss den Angaben des Herstellers fachgerecht instand setzen zu lassen. 

Sowohl in der EKAS Richtlinie 6512 als auch in den Suva Checkliste 67032 «Lagerregale und Schubladenschränke» wird thematisiert, dass die Arbeitsmittel regelmässig zu überprüfen sind. Darüber hinaus ist die Prüfung ein wesentlicher Bestandteil der Norm SN EN 15635 «Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen». Die Norm unterscheidet zwischen einer «Experteninspektion» (jährlich) und einer Sichtprüfung (wöchentlich) durch eine befähigte Person.

Nutzen und Leistungen

Ihr Nutzen

  • Unsere Mitarbeiter verfügen im Bereich der Regalprüfung ein erhebliches Mass an Erfahrung und bilden sich regelmässig weiter
  • Ihre Regalanlage wird durch einen zertifizierten Prüfer inspiziert
  • Die Prüfung erfolgt bei laufendem Betrieb (keine Ausfallzeiten für Sie)
  • Sie erhalten ein Prüfprotokoll als Nachweis der ordnungsgemässen Prüfung
  • Sie können Ihre Anlage sicher weiterbetreiben

Unsere Leistungen

  • Durchführung der Regalsichtprüfung unter Einhaltung der Vorschriften
  • Sie erhalten ein detailliertes Prüfprotokoll mit Massnahmenplan
  • Aus- und Weiterbildungen