Überwachung von Herstellern und Anerkennungen
Als bezeichnete Konformitätsbewertungsstelle (KBS-GGU 073) ist die Swiss Safety Center AG dazu berechtigt, Hersteller von Verpackungen zu überwachen (nach Richtlinien zur Umsetzung der GGUV Anhang 3), wie auch Unterhaltsbetriebe (nach Richtlinie zur Umsetzung der GGUV Anhang 4) für verschiedene Geltungsbereiche anzuerkennen.
Hersteller von Verpackungen / IBC
Genaue Beschreibungen zu den Voraussetzungen und Abläufen zur Überwachung von Herstellern von Verpackungen und IBC finden Sie im
Anhang 3, der GGUV-Umsetzungsrichtlinie:
Verfahren für die Durchführung der Prüfung, die Zulassung und die Qualitätssicherung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter
Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an unseren Sachverständigen wenden.
Kontakt für Hersteller von Verpackungen
Unterhaltsbetriebe
Genaue Beschreibungen zu den Voraussetzungen und Abläufen zur Anerkennung von Unterhaltsbetrieben und deren Geltungsbereiche finden Sie im
Anhang 4 der GGUV-Umsetzungsrichtlinie:
Mindestanforderungen für die Anerkennung eines Unterhaltsbetriebs
Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an unseren Sachverständigen wenden.
Kontakt für Unterhaltsbetriebe / Kontakt für Hersteller von IBC
Bernd Waschelewski
Sachverständiger für Tanks und IBC
DE / EN
Zwischenprüfstellen für IBC
Genaue Beschreibungen zu den Voraussetzungen und Abläufen zur Anerkennung von Zwischenprüfstellen für IBC finden Sie im
Anhang 3 der GGUV-Umsetzungsrichtlinie:
Verfahren für die Durchführung der Prüfung, die Zulassung und die Qualitätssicherung von Verpackungen zur Beförderung gefährlicher Güter
Bei weiteren Fragen dürfen Sie sich gerne an unseren Sachverständigen wenden.
Kontakt für Betreiber von IBC
Bernd Waschelewski
Sachverständiger für Tanks und IBC
DE / EN