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PSA tragen wesentlich dazu bei, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und die Unfallkosten zu senken.

Können Unfall- und Gesundheitsgefahren nicht oder nicht vollständig durch technische oder organisatorische Massnahmen ausgeschlossen werden, so müssen Arbeitgebende den Arbeitnehmenden zumutbare und wirksame PSA, wie Schutzhelme, Schutzbrillen, Gehörschutzmittel, Schutzhandschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzgeräte gegen Absturz u.a. zur Verfügung stellen. Diese müssen jederzeit bestimmungsgemäss verwendet werden können. (VUV Art. 5)

Nutzen und Leistungen

Ihr Nutzen

  • Mehr Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden
  • Reduktion von Berufsunfällen durch adäquate PSA
  • Steigerung der Akzeptanz der Arbeitssicherheit bei den Mitarbeitenden
  • Steigerung der Motivation der Mitarbeitenden durch die Verwendung von sicherer und geeigneter PSA
  • Einhalten von gesetzlichen Vorschriften

Unsere Leistungen

  • Beratung in der Beschaffung und Wartung von geeigneter PSA
  • Abklärung ob technische oder organisatorische Möglichkeiten anstelle von PSA zur Unfallverhütung in Frage kommen
  • Aus- und Weiterbildungen