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Ziel des Plangenehmigungsverfahrens ist es, dass die Vorschriften der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden. Es findet bei industriellen Betrieben und nicht industriellen Betrieben mit erheblichen Betriebsgefahren Anwendung.

Ein Plangenehmigungsverfahren ist in folgenden Fällen angezeigt:

  • Bau oder Umbau von Betrieben oder Betriebsteilen
  • Umgestaltung von Einrichtungen innerhalb bestehender Gebäude
  • Umnutzungen von Räumen
  • Umgestaltung von Arbeitsplätzen, wenn die Arbeitsabläufe wesentlich verändert werden und die Gefahren für das Leben oder die Gesundheit der Arbeitnehmenden erhöht werden
     

Nutzen und Leistungen

Ihr Nutzen

  • Korrekte und effiziente Vorgehensweise bei der Einreichung des Plangenehmigungsverfahrens
  • Kosteneinsparung durch die Berücksichtigung von optimalen Voraussetzungen für die Umsetzung von Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bereits bei der Planung 
  • Einhalten der gesetzlichen Vorschriften

Unsere Leistungen

  • Beratung in der Planung von Bauten, Umbauten und Umgestaltungen Ihres Betriebes
  • Unterstützung in der Bereitstellung der vollständigen und korrekten Unterlagen zur Einreichung des Plangenehmigungsgesuches
  • Aus- und Weiterbildungen