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Konformitätsbewertungsverfahren für H2-Produktionsanlagen: Sicherheit und Compliance

Für ortsfeste Druckgeräte und Baugruppen mit Druckgeräten ist die Druckgeräteverordnung (DGV) ein entscheidender Spezialerlass. H2-Produktionsanlagen unterliegen als solche den Bestimmungen der DGV. Doch was bedeutet das konkret?

Eine H2-Produktionsanlage muss vor dem Inverkehrbringen ein umfassendes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren beinhaltet eine Konformitätserklärung durch den Hersteller sowie eine Bescheinigung durch eine anerkannte Konformitätsbewertungsstelle. Das Swiss Safety Center, Marktführer in der Schweiz und eine in ganz Europa anerkannte Konformitätsbewertungsstelle (benannte Stelle CE1253) für Druckgeräte, steht Ihnen als Hersteller oder Inverkehrbringer zur Seite, um die Anforderungen der Verordnung umzusetzen.

Mit unserer Expertise und Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, alle notwendigen Schritte des Konformitätsbewertungsverfahrens erfolgreich zu absolvieren. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihre H2-Anlage den gesetzlichen Sicherheitsstandards entspricht und sicher in Verkehr gebracht werden kann. 

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und professionelle Unterstützung.