Anlagenkonformität
Erfahren Sie alles Wichtige zur Druckgeräteverordnung (DGV) und wie sie für H2-Produktionsanlagen anzuwenden ist. Entdecken Sie, wie das Swiss Safety Center als führende Konformitätsbewertungsstelle in der Schweiz und Europa Ihnen hilft, die notwendigen Anforderungen zu erfüllen und Ihre H2-Anlage sicher und konform in Verkehr zu bringen.
Kontakt
Pius Odin
Sachverständiger Druckgeräte und Schweisstechnik
Telefon: +41 44 877 61 65
E-Mail: pius.odin@safetycenter.ch
Konformitätsbewertungsverfahren für H2-Produktionsanlagen: Sicherheit und Compliance
Für ortsfeste Druckgeräte und Baugruppen mit Druckgeräten ist die Druckgeräteverordnung (DGV) ein entscheidender Spezialerlass. H2-Produktionsanlagen unterliegen als solche den Bestimmungen der DGV. Doch was bedeutet das konkret?
Eine H2-Produktionsanlage muss vor dem Inverkehrbringen ein umfassendes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Dieses Verfahren beinhaltet eine Konformitätserklärung durch den Hersteller sowie eine Bescheinigung durch eine anerkannte Konformitätsbewertungsstelle. Das Swiss Safety Center, Marktführer in der Schweiz und eine in ganz Europa anerkannte Konformitätsbewertungsstelle (benannte Stelle CE1253) für Druckgeräte, steht Ihnen als Hersteller oder Inverkehrbringer zur Seite, um die Anforderungen der Verordnung umzusetzen.
Mit unserer Expertise und Erfahrung unterstützen wir Sie dabei, alle notwendigen Schritte des Konformitätsbewertungsverfahrens erfolgreich zu absolvieren. Dadurch stellen Sie sicher, dass Ihre H2-Anlage den gesetzlichen Sicherheitsstandards entspricht und sicher in Verkehr gebracht werden kann.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und professionelle Unterstützung.