Dienstleistungen im Bereich Arbeitssicherheit für KMU
Im Unternehmen ist der Arbeitgeber für Arbeitssicherheit verantwortlich. Er ist durch gesetzliche Grundlagen verpflichtet, die Abläufe, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen so zu regeln, dass Unfälle verhindert werden und die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigt wird.
- Beratung und Konzepterstellung rund um den Explosionsschutz
- Erstellung von Sicherheitskonzepten
- Durchführung von Gefahrenermittlungen
- Erstellen von Gefahrenportfolios
- Durchführung von Audits im Bereich Arbeitssicherheit
- Beratung und Beurteilung der Maschinensicherheit
- Beurteilung der Gesamtkonformität
- Beratung in der Beschaffung und Wartung der Persönlichen Schutzausrüstung
- Beratung und Erstellung von Checklisten für die Höhen- und Tiefenarbeit
- Schulung und Durchführung von Regalprüfungen
- Schulung und Durchführung von Leitersichtprüfungen
- Begleitung im Plangenehmigungsverfahren