Dienstleistungen im Bereich Maschinensicherheit für KMU
Nach der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG dürfen Maschinen nur in Verkehr gebracht und betrieben werden, wenn sie bei normaler oder bei vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und die Gesundheit der Mitarbeitenden nicht oder nur geringfügig gefährden.
Der Hersteller oder Importeur von Maschinen trägt grundsätzlich die Verantwortung für die Sicherheit
- Sicherheitsnachweis für Maschinen
- Abnahmecheck für Maschinen und Arbeitsmittel
- Risikobeurteilung von Maschinen
- Unterstützung bei der sicheren Beschaffung von Maschinen
- Schnittstellenanalyse
- Instandhaltungsplanung nach den acht lebenswichtigen Regeln der Suva
- Aus- und Weiterbildungen