Störfall
Erfahren Sie, wie die Störfallverordnung (StFV) Bevölkerung und Umwelt vor schweren Schädigungen schützt und welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Risiko von Störfällen zu minimieren. Lassen Sie sich von uns bei der Erstellung der gesetzeskonformen Dokumentation und der Umsetzung notwendiger Sicherheitsmaßnahmen für Ihre Wasserstoffanlage unterstützen.
Kontakt
Matthias Mettke
Dipl. Umwelttechniker
Telefon: +41 44 877 61 33
E-Mail: matthias.mettke@safetycenter.ch
Störfallverordnung: Schutz von Bevölkerung und Umwelt
Die Störfallverordnung (StFV, SR 814.012) hat das Ziel, Bevölkerung und Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen zu schützen. Betriebe, die bestimmte Mengenschwellen für Stoffe, Zubereitungen oder Sonderabfälle überschreiten, unterliegen der StFV, da ihr Gefahrenpotenzial als erheblich eingestuft wird. Eine Mengenschwelle gilt als überschritten, wenn die Höchstmenge eines Stoffes, einer Zubereitung oder eines Sonderabfalls auf dem gesamten Betriebsareal größer ist als die festgelegte Mengenschwelle. Für Wasserstoff ist diese Schwelle auf 5.000 kg festgelegt (Anh. 1.1 Ziff. 3 Nr. 27, StFV).
Der Inhaber eines Betriebs, eines Verkehrswegs oder einer Rohrleitungsanlage im Geltungsbereich der StFV muss alle wirtschaftlich tragbaren Massnahmen zur Verminderung des Risikos eines Störfalls ergreifen. Diese Massnahmen zielen darauf ab, das Gefahrenpotenzial zu reduzieren, Störfälle zu verhindern und deren Auswirkungen zu begrenzen.
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) überwacht den Vollzug der Störfallverordnung. Wenn Ihre Wasserstoffanlage die vorgegebenen Mengenschwellen überschreitet, benötigen Sie möglicherweise eine Begutachtung, einen Kurzbericht oder eine detaillierte Risikoanalyse. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der gesetzeskonformen fachlichen Dokumentation und der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen für einen sicheren Betrieb Ihrer Anlage.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und professionelle Unterstützung.