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Dazu müssen Sie als Arbeitgebende bereits vor dem Eintreten einer Schwangerschaft aktiv werden und Ihre Arbeitsplätze einer Gefahrenermittlung bezüglich Schwangerschaft und Mutterschutz unterziehen.

Gemäss Artikel 63 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz muss jeder Betrieb mit gefährlichen und/oder beschwerlichen Arbeiten für Mutter oder Kind eine Risikobeurteilung durch eine fachlich kompetente Person vornehmen. Gefährliche und beschwerliche Arbeiten stellen nachweislich eine Ursache für Fehlgeburten sowie permanente Gesundheitsschäden bei Mutter und Kind dar. In den ersten drei Monaten der Schwangerschaft ist der Fötus besonders empfindlich für eine Schädigung.
Die Risikobeurteilung muss aufzeigen,

  • welche Gefahren für eine werdende Mutter und deren ungeborenes Kind bestehen;
  • wie Risiken vermieden werden können;
  • welche Arbeiten während der Schwangerschaft und Stillzeit verboten sind.

Als beschwerliche und gefährliche Arbeiten gelten gemäss der Mutterschutzverordnung z.B.:

  • Regelmässiges Versetzen von Lasten, die schwerer als 5 kg sind, oder gelegentliches Versetzen von mehr als 10 kg
  • Bewegungen und Körperhaltungen, die zu vorzeitiger Ermüdung führen
  • Schicht- und Nachtarbeit

Bestehen Risiken für die Gesundheit von Mutter und Kind, müssen die Arbeitsbedingungen so gestaltet werden, dass eine Weiterbeschäftigung ohne Gefahr möglich ist.
Durch die Umsetzung von entsprechenden Massnahmen gewährleisten Sie die gesetzlichen Anforderungen und ermöglichen eine fortlaufende Beschäftigung bis zur Entbindung und darüber hinaus.


Unsere Fachkräfte unterstützen Sie gerne dabei!

Nutzen und Leistungen

Ihr Nutzen

  • Die Abklärungen der Arbeitsplätze von schwangeren und stillenden Frauen lässt Sie Gefahren frühzeitig erkennen, damit Sie mit geeigneten Massnahmen die Sicherheit von Mutter und Kind gewährleisten können.
  • Durch eine Risikoanalyse von Arbeitsplätzen betreffend Mutterschutz mit entsprechender Umsetzung von Massnahmen, erfüllen sie die gesetzlichen Anforderungen gemäss Mutterschutzverordnung.
  • Die Umsetzung von geeigneten Massnahmen macht eine fortlaufende Beschäftigung von schwangeren Frauen bis zur Entbindung möglich.

Unsere Leistungen

  • Beratung zu den Themen Arbeitsplatzgestaltung und Mutterschutz
  • Arbeitsplatzabklärung und Massnahmenplanung zur Gewährleistung der Sicherheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft und der Stillzeit
  • Risikoanalyse bei Mutterschutz in der Schwangerschaft und in der Stillzeit
  • Aus- und Weiterbildungen