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Überschreitet eine Anlage eine Gesamtmenge von 2’000 kg Ammoniak, untersteht die Anlage der Störfallverordnung (StFV) und das Risiko einer möglichen Ammoniakwolke für die Umgebung muss systematisch untersucht werden. Aber auch Anlagen mit weniger als 2’000 kg Ammoniak können von den lokalen Behörden der Verordnung unterstellt werden, wenn die Umgebung der Anlage schwer geschädigt werden könnte. Im Fall einer Unterstellung unter die StFV ist der Betreiber verpflichtet, einen Störfallkurzbericht zu erstellen. In jedem Fall ist der Betreiber verpflichtet, gemäss den Vorgaben des Arbeitnehmerschutzes seine Mitarbeitenden bei Unfällen oder Fehlfunktionen der Anlage vor frei werdendem Ammoniak zu warnen und zu schützen. 

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