Veranstaltungssicherheit
Es gibt nur in wenigen Kantonen gesetzliche Vorschriften betreffend die Ausgestaltung des Sanitätsdienstes bei Veranstaltungen. Die zuständigen Behörden können jedoch im Rahmen eines allfälligen Bewilligungsverfahrens Auflagen betreffend die Sicherheit von Veranstaltungen festlegen.
Kontakt
Stefan Bürgler
Berater Integrale Sicherheit mit Fokus ASGS & IRM
Telefon: +41 44 877 62 67
E-Mail: stefan.buergler@safetycenter.ch
Sanitätskonzept
Grundsätzlich sind aber die Organisierenden aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber den Gästen für den Sanitätsdienst/ die Sicherheit verantwortlich. Dabei sollen Vorgaben zur Ausgestaltung des Sanitätsdienstes in das umfassende Sicherheitskonzept/ -dispositiv einer Veranstaltung eingebunden sein. Dem Sanitätsdienst kommt die Aufgabe zu, dem in der Region zuständigen Rettungsdienst im Bereich der jeweiligen Veranstaltung Bagatellverletzungen abzunehmen und ein frühzeitiges, qualifiziertes Eingreifen bei medizinischen Notfällen zu gewährleisten. Dem kommt insbesondere bei weitläufigen und/oder unübersichtlichen Örtlichkeiten mit einer grossen Zahl von Besuchern eine grosse Bedeutung zu.
Nutzen und Leistungen
Ihr Nutzen
- Bedarfsabklärung mittels Gefahrenanalyse durch Spezialisten der integralen Sicherheit mit langjähriger Einsatzerfahrung in Blaulichtorganisationen.
- Seriöses Netzwerk von Fachpersonal wie Ärzte und Rettungssanitäter
- Wird seitens Behörden ein Gesamtsicherheitskonzept (Safety & Security) gefordert, können wir dies aus einer Hand abdecken.
- Hohe Akzeptanz unserer Konzepte bei Behörden und Versicherungen
Unsere Leistungen
- Bedarfsabklärung mittels Gefahrenanalyse
- Erarbeitung des Sanitätsdienst Konzeptes/ umfassenden Sicherheitskonzeptes
- Absprachen und Koordination mit Behörden und Dienstleistern