Die Bestimmungen der wiederkehrenden Prüfung (ADR/RID 6.2.1.6) gelten als erfüllt, wenn folgende Normen angewandt werden:
EN 1968
Ortsbewegliche Gasflaschen - wiederkehrende Prüfungen von nahtlosen Gasflaschen aus Stahl
EN 1802
Ortsbewegliche Gasflaschen - wiederkehrende Prüfungen von nahtlosen Gasflaschen aus Aluminium
Bei UN-Druckgefässen (ADR/RID 6.2.5) sind folgende Normen anzuwenden: ISO 6406Nahtlose Gasflaschen aus Stahl - Wiederkehrende Inspektion und Prüfung
ISO 10461
Nahtlose Gasflaschen aus Aluminiumlegierungen - Wiederkehrende Inspektion und Prüfung Anmerkung: Ein neuer Entwurf der ISO 6406 Norm ist in der Schlussabstimmung.
Die Bestimmungen der erstmaligen Prüfung (ADR/RID 6.2.2) gelten als erfüllt, wenn folgende Normen angewandt werden:
EN 1964
Ortsbewegliche Gasflaschen – Gestaltung und Konstruktion von nahtlosen wiederbefüllbaren ortsbeweglichen Gasflaschen aus Stahl
EN 1975
Ortsbewegliche Gasflaschen - Gestaltung und Konstruktion von wiederbefüllbaren ortsbeweglichen nahtlosen Gasflaschen aus Aluminium und Aluminiumlegierung
Bei UN-Druckgefässen (ADR/RID 6.2.5.2.1) ist folgende Norm anzuwenden
ISO 9809
Gasflaschen - wiederbefüllbare nahtlose Flaschen aus Stahl- Gestaltung, Konstruktion und Prüfung
ISO 7866
Gasflaschen - wiederbefüllbare nahtlose Flaschen aus Aluminiumlegierung - Konstruktion und Prüfung
Für das Prüfpersonal kommt folgende Norm zur Anwendung
EN 473 / ISO 9712: Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung