Direkt zum Inhalt

Was ist bei der Risikobewertung zu beachten?

Im Rahmen der Aufnahme der bedeutenden Umweltaspekte (-auswirkungen) und bindenden Verpflichtungen müssen ebenfalls die mit den Umweltaspekten verbundenen Risiken (= Unwissenheit gegenüber Gefahren und Chancen) bewertet werden. Der Grund liegt darin mehr Sicherheit zu erlangen, um die gesetzten Ziele tatsächlich zu erreichen und ggf. Massnahmen zur Risikominderung einzuleiten.

Welche Tätigkeiten und Produkte sind von der Betrachtung des „Lebenswegs“ betroffen?

Es geht darum die Umweltaspekte und die damit verbundenen Auswirkungen zu betrachten, die von Tätigkeiten und Produkten ausgehen können. Jedoch müssen diese Aspekte von der Organisation überwachbar und beeinflussbar sein. Der „Lebensweg“ kann bei einem Produkt z. B. auch Rohstoffgewinnung, Entwicklung, Herstellung, Transport, Anwendung und Entsorgung beinhalten.

Sind die Begriffe „Massnahmen zum Umgang mit Risiken“ und „Maßnahmen zu Umweltzielen“ dasselbe?

Bei den Massnahmen zu Umweltzielen handelt es sich um konkrete Massnahmen, die, meist einmalig, zur Erreichung eines definierten Ziels durchgeführt werden - bei der ISO 14001 spricht man noch vom „Umweltprogramm“. Die Effektivität sollte nach Möglichkeit messbar nachgewiesen werden.

Die Maßnahmen zum Umgang mit Risiken dienen insbesondere dazu, im normalen Tagesgeschäft unvorhergesehenen oder nicht immer offensichtlich absehbaren Entwicklungen und Gefahren entgegenzutreten. Diese Entwicklungen und Gefahren können im Sinne der Eintretens Wahrscheinlichkeit und des Zufalls u.U. auch gar nie eintreffen. Die Organisation muss aber dauerhaft auf sie vorbereitet sein (Notfallkonzept).

Muss eine dokumentierte Beschreibung zur Kommunikation erstellt werden?

Die ISO 14001:2015 schreibt eine dokumentierte Information als Nachweis für die Kommunikation vor. Und da es auch eine Pflicht ist, den Kommunikationsprozess zu planen ist eine dokumentierte Beschreibung zu empfehlen.

Wie wird die „fortlaufende Verbesserung“ nachgewiesen?

Hier bezieht man sich am besten auf Umweltkennzahlen, welche die Verbesserung der Umweltleistung aufzeigen.

Verbesserungen im Bereich der „weichen Faktoren“ oder die Verbesserung einzelner Systemelemente (z. B. Sensibilisierungen, Kommunikation, Schulung) kann eine Verbesserung des Systems darstellen, kann jedoch als alleinstehende Verbesserung nicht dauerhaft als ausreichend bewertet werden.

Fordert die Norm eine Ökobilanzierung?

Die Norm fordert zwar keine explizite Ökobilanzierung von Produkten und Prozessen Unternehmen müssen: die Umweltaspekte der Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen – welche sie steuern können und die, auf die sie Einfluss nehmen können unter Berücksichtigung des Lebenswegs betrachten.

Ich habe das Umweltschutzgesetz in mein Rechtsregister aufgenommen, reicht das?

Das reicht nicht: 

  • Das Umweltschutzgesetz ist ein „Rahmengesetz“.
  • Es formuliert die Absichten und Grundsätze bezüglich des Umweltschutzes.
  • Die meisten konkreten Detailanforderungen sind in den zum Umweltschutz gehörenden Verordnungen festgelegt.